Der Tübinger Gemeinderat beschloss die Verpflichtung für KfW-40 bei Neubauten.
Dr. Christian Mickeler schrieb dazu am 4. Juni 2020
Auf Antrag von AL-Grüne hat der Gemeinderat beschlossen, dass Neubauten künftig den KfW-40-Energiestandard aufweisen müssen. Das heißt, Neubauten dürfen nur noch 40 Prozent des Energiebedarfs eines Standardhauses aufweisen. Die praktische Umsetzung eines Energieeffizienzhaus umfasst sehr gute Fassaden-, Dach- und Bodendämmung, wärmebrückenoptimierte Ausführung, Fenster mit Dreifachverglasung, ggf. Erdwärmepumpe plus Solarkollektoren.
Mit Fernwärme, wie wir sie für alle Neubaugebiete vorsehen, ist der KfW-40 Standard noch leichter und kostengünstiger zu erreichen als mit individuellen Einzelheizungen. Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung ist nur für KfW40-Plus, nicht für KfW-40 vorgeschrieben, daher ist die Befürchtung des von mir sehr geschätzten Gunnar Laufer-Stark, die Häuser würden dadurch zu techniklastig, unbegründet. Ebenso wie die Befürchtung (mancher Unterjesinger Ortschaftsräte), dass die Kosten dadurch wesentlich steigen würden. Staatliche Zuschüsse von 24000 Euro, zinsgünstige Kredite von 120000 Euro und lebenslang niedrige Heizkosten machen eine KfW-40-Wohneinheit auf jeden Fall rentabel. Ökologische und ökonomische Vernunft. Dafür stehen wir Grüne.
À propos Fernwärme. Wir haben beantragt, dass Blockheizkraftwerke künftig mit regenerativen Energien betrieben werden sollen.
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