von Annette Schmidt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Es ist nicht die erste und auch nicht die zweite HH-Rede in diesem Jahr, es ist eher die fünfte, daher mache ich es kurz.
Das Regierungspräsidium hat uns aufgefordert, eigentlich gezwungen, weitere 12 Mio. zu sparen, damit unser HH genehmigungsfähig wird.
Es gibt einfach gesprochen, zwei Möglichkeiten wie man darauf reagieren kann, man kann sparen oder man kann die Einnahmen erhöhen, oder eine Mischung aus beidem.
Die Verwaltung hat dankenswerterweise noch einmal alles durchforstet und hat weitere Verbesserungsvorschläge über 5 Mio. eingebracht, sie kamen teilweise aus Kürzungen, aus Verkäufen, aus Minderausgaben z.B. für Personal, etc.
Wir hatten dann die Aufgabe noch 7 Mio. zu bringen und die haben wir bekanntlicherweise durch eine Erhöhung der Gewerbesteuer und eine Erhöhung der Grundsteuer erbracht. Beides zugegebenermaßen keine gute Idee. Eine Gewerbesteuererhöhung belastet die teilweise eh schon stark durch die Wirtschaftskrise gebeutelten Unternehmen, die Grundsteuer macht Wohnen teurer. Die Erhöhung der Gewerbesteuer konterkariert die Bestrebungen der Bundesregierung, die Unternehmen massiv zu entlasten. Die Erhöhung der Grundsteuer konterkariert unsere vielfältigen Bestrebungen in der Stadt Tübingen, Wohnen günstiger zu machen.
Beides waren also nur Notlösungen und der Kürze der Zeit geschuldet. Wegen des Zeitdrucks war ein nochmaliges Durchforsten des gesamten HH nach Einsparpotenzialen nicht möglich.
So viel zum Blick zurück.
Wie geht es nun weiter mit dem HH 2026, der ja schon bald ansteht? Ich glaube es geht nur gemeinsam mit allen Fraktionen weiter. Noch einmal machen die Fraktionen, die jetzt dem HH heute zustimmen werden, nicht alleine den Buhmann.
Das heißt wie müssen umfassend alle Aufgaben überprüfen und dann gemeinsam bewerten welche Aufgaben wir uns noch leisten können und wollen und welche nicht mehr. Was ist finanzierbar? Was ist notwendig? Weitere Steuererhöhungen können wir uns nicht vorstellen.
Wie müssen die kommunale Grundversorgung und die gesetzlich verpflichtenden Aufgaben sicherstellen und dann schauen, was noch möglich ist.
Das klingt einfach, das ist es aber nicht.
Ich will nur ein Beispiel nennen. Wir hatten da neulich Besuch in der Fraktion von einer Beratungsstelle und die haben uns klar gemacht, dass Kommunen Verantwortung haben, einen Rahmen für den Schutz und die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen zu schaffen, die von sexueller Gewalt betroffen sind. Dies geht aus verschiedenen Gesetzen und Verordnungen hervor, die den Schutzauftrag der Kommune regeln und die auch gerade überarbeitet werden.
Was heißt das jetzt in der Praxis? Machen wir da mehr in Tübingen als notwendig, könnten wir da also theoretisch Zuschüsse streichen, oder machen wir zu wenig? Müssen wir da sogar noch zuschießen?
Also das werden schwierige Diskussionen werden, die wir als GR vermutlich gar nicht in dieser Tiefe, wie wir das bisher gewohnt waren, führen können. Wir Gemeinderäte können diese Frage, ob die Stadt Tübingen in diesem genannten Beispiel ihre Pflichtaufgabe erfüllt, übererfüllt oder nicht erfüllt nicht beantworten.
Wir müssen uns da in Zukunft mehr auf die Verwaltung verlassen und dann hier alle zusammen überlegen, wie viel Geld wir in die einzelnen Budgets geben, ohne in dieses Micromanagement zu verfallen.
Sicherlich werden die unterschiedlichen Fraktionen da unterschiedlicher Meinung sein, aber es hilft alles nichts, am Ende müssen wir es gemeinsam schaffen, einen ausgeglichen HH 2026 aufzustellen und da muss jede Fraktion Federn lassen.
Wir stimmen dem HH zu.
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