Wir beantragen:
Die Verwaltung möge prüfen, ob sich insbesondere im Internet überhöhte Mietangebote für Objekte in der Stadt Tübingen finden. Im Falle von Mietwucher (Mietzins liegt 50% über der ortsüblichen Vergleichsmiete) soll die Stadt von ihrem Handlungsspielraum im Sinne vom Wirtschaftsstrafgesetz Gebrauch machen und ggf Anzeige erstatten.
Begründung:
Die Stadt Tübingen hat verschiedene Instrumente zur Wohnraumgewinnung etabliert (Zweckentfremdungsverbotssatzung, Aktivierung von Baulücken…). Die Stadt stellt einen qualifizierten Mietspiegel zur Verfügung und zum Schutz vor unangemessenen Mietpreissteigerungen gibt es eine Mietpreisbremse und eine Kappungsgrenze. Wie in vielen anderen Städten auch, findet sich für die Stadt Tübingen ein Großteil der Mietangebote im Internet, als online-Angebote in einschlägigen Portalen. Dort werden teils stark überhöhte Mieten gefordert. Dies entzieht dem Markt bezahlbaren Wohnraum, erzeugt Leerstand und ist ein Ärgernis angesichts der vielen fair agierende Vermieter_innen in Tübingen. Insbesondere diese Online-Angebote sollten gegen den Mietspiegel geprüft werden und falls objektiv Mietwucher festgestellt wird, auch zur Anzeige kommen. (Möglicherweise mit Hilfe externer, auf diese Fragestellung spezialisierte Dienstleister.)
Für die Fraktion AL/Grüne Dr. Karin Widmayer
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