Zu Airbnb und zum Zweckentfremdungsverbot erklärt die Fraktion AL/Grüne Tübingen:
„Was wir aus europäischen Großstädten kennen scheint nun auch in Tübingen Realität zu sein. Hübsche Bilder, die verdächtig nach Ferienwohnung inklusive Schlüsselsafe mit Zahlencode aussehen, sind auch auf der Airbnb-Seite für Tübingen zu finden.
Bei der Verabschiedung der Zweckentfremdungsverbotssatzung im Jahr 2016 wurde die Aufnahme des Thema „Ferienwohnungen“ und Vermietung durch Anbieter wie Airbnb und andere in die Satzung zwar diskutiert, es wurde damals allerdings noch kein dringender Regelungsbedarf gesehen.
Die Vermietung von Ferienwohnungen beschränkte sich im Jahr 2016 auf eine kleinere Anzahl von Wohnungen, die in einer Universitätsstadt wie Tübingen, durchaus Sinn macht, damit z.B. Gastdozent*innen Wohnraum kurzfristig und für einen kurzen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden kann. Inzwischen hat sich die Lage aber deutlich verschärft, alleine Airbnb bietet vermutlich mindestens 300 Wohnungen in Tübingen an.
Investoren, die Geldanleger gewinnen wollen, werben mit exorbitanten Mieten, die durch eine Vermietung über Airbnb erzielt werden können. Da das Zweckentfremdungsverbot derzeit eine der wenigen Möglichkeiten der Städte ist, solche Auswüchse am Wohnungsmarkt zu unterbinden, soll dieses nun angewandt werden, um diese zu unterbinden. Damit ist auch gewährleistet, dass die großen Anstrengungen der Stadt Tübingen, verträgliche Immobilienpreise und eine soziale Mischung herzustellen, nicht untergraben werden.
Aus diesem Grund hat die Fraktion AL/ Grüne Tübingen am Mittwoch einen Antrag eingereicht, in dem die Stadtverwaltung aufgefordert wird, die Zweckentfremdungsverbotssatzung umgehend um den Tatbestand der Zweckentfremdung durch Ferienwohnungen zu ergänzen und einen Weg aufzuzeigen, wie dieser Tatbestand effizient überprüft werden kann.“
Antrag zur Aufnahme von Ferienwohnungen in die Zweckentfremdungssatzung
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