Stellplatzregeln lockern

Ende September hat der Gemeinderat eine neue Stellplatzsatzung für Tübingen beschlossen. Das klingt vielleicht erstmal unspektakulär, zeigt aber, wie Klimagerechtigkeit in der Praxis aussehen kann.

Die Landesbauordnung schreibt vor, dass für jede neu gebaute Wohnung ein Kfz-Stellplatz geschaffen werden muss. Das gilt unabhängig davon, ob die zukünftigen Bewohner*innen überhaupt ein Auto besitzen. Kommunen können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Vorgabe abweichen. Tübingen macht seit 2017 von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Bisher waren in Tübingen mindestens 0,6 Stellplätze für Wohnungen unter 45 m² vorgeschrieben. Diese Zahl steigt mit der Größe der Wohnung. Bei einer guten Busanbindung reduziert sie sich um 0,2. Mit der nun beschlossenen Änderung wurde die jeweils erforderliche Stellplatzzahl nochmals um 0,2 gesenkt. Bei einer guten ÖPNV-Anbindung liegt sie für eine Wohnung unter 45 m² jetzt nur noch bei 0,2.

Zudem wurde der Geltungsbereich der Satzung auf Bestandsgebäude ausgeweitet. Für diese kann die notwendige Stellplatzzahl nun neu berechnet werden. Parkflächen, die dadurch nicht mehr erforderlich sind, können etwa benachbarten Bauvorhaben zur Verfügung gestellt, anders genutzt oder entsiegelt werden.

In Tübingen verfolgen wir schon seit Langem das Ziel, den Wandel hin zu einer klimafreundlichen Mobilität voranzubringen. Wir fördern den ÖPNV, bauen die Radinfrastruktur aus und erweitern das Carsharing-Angebot. Die neue Stellplatzsatzung ist ein weiterer Schritt auf diesem Weg. Und sie trägt der verkehrlichen Entwicklung in unserer Stadt Rechnung. Die Zahl der Pkw pro 1000 Einwohner*innen sinkt in Tübingen seit 2021 kontinuierlich – und das entgegen dem Bundestrend.

Die Gründe für die Anpassung der Stellplatzsatzung sind aber nicht nur verkehrspolitischer Natur. Die Pflicht, Stellplätze zu schaffen, verursacht auch hohe Baukosten. Ein Tiefgaragenstellplatz kostet inzwischen zwischen 50.000 und 80.000 Euro. Diese Summe wird häufig nicht nur über die Stellplatzmiete refinanziert, sondern schlägt sich zu großen Teilen in der Miete für den Wohnraum nieder. In Zeiten wie diesen, in denen Wohnen so teuer ist wie nie zuvor, ist es also auch aus sozialpolitischer Sicht geboten, die Stellplatzverpflichtung zu lockern. Dies gilt umso mehr, da gerade Menschen mit geringem Einkommen häufiger kein Auto besitzen.

Verwandte Artikel