Leserbrief zur Verwendung der Begriffe „staatliche Daseinsvorsorge“ und „Privatisierung“ bei der Diskussion über die Rückgabe der städtischen Müllabfuhr von der KST an den Landkreis Tübingen (erschienen im Schwäbisches Tagblatt Tübingen am 28.06.2023)
Staatliche Daseinsvorsorge ist dort wichtig, wo Störungen bei einer Dienstleistung erhebliche Beeinträchtigungen für die Bürger*innen verursachen. Gravierend wäre z.B. eine Störung bei der Lebensmittelerzeugung oder -versorgung, weil wir dann an Hunger oder Mangelernährung leiden würden. Diese Versorgung findet bei uns lange bewährt durch Privatunternehmen statt. Niemand verlangt, dass sie vom Staat organisiert werden sollte.
Ist das taggenaue Erscheinen des Müllfahrzeugs (was im Landkreis meist auch stattfindet) ernsthaft wichtiger als das tägliche Brot? Eine „Privatisierung“ einer staatlichen Leistung findet statt, wenn jeder Haushalt einen individuellen Vertrag mit privaten Dienstleistungsunternehmen schließen muss (wie z.B. bei der Telekommunikation).
Eine „Privatisierung“ soll es bei der Tübinger Müllabfuhr nicht geben. Diese wird weiterhin staatlich vom Landkreis organisiert. Jeder Haushalt bezahlt eine einheitliche Gebühr und bekommt die gleiche Leistung. Der Landkreis lässt sich bei der Erbringung der staatlichen Leistung von Privatunternehmen helfen. Dies ist ein völlig normales Verfahren.
Z.B. lässt der Staat Straßen oder Abwasserkanäle von privaten Bauunternehmen bauen.
Christoph Lederle, Stadtrat
AL/ Grüne Fraktion im Gemeinderat Tübingen
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