Bauverpflichtung zur Schaffung von Wohnraum

Tübingen wächst aus sich heraus. Der Geburtenüberschuss beträgt über 250 pro Jahr. Die Stadt ist auf Grund ihrer zukunftssicheren Arbeitsplätze, ihrer umfassenden Ausbildungsmöglichkeiten, ihrer schönen Altstadt, ihrer kulturellen und sozialen Infrastruktur und ihrer attraktiven Lage interessant für sehr viele Menschen. Deshalb steigen Mieten und Baupreise.

Die Steigerungsrate ist mit großen Metropolen inzwischen vergleichbar. Neben einer guten Versorgung mit sozial gebundenen Wohnungen (30% unter Mietspiegel) ist der Neubau deshalb unabdingbar. Der Stadt gehen aber die Grundstücke aus. Nicht so privaten Grundstückbesitzerinnen und -Besitzern. Es gibt im Stadtgebiet über 500 Baulücken mit Baurecht.

Oftmals vorgehalten für Verwandte, die nie nach Tübingen kommen werden. Oder einfach liegen gelassen, der Wert steigt ja bekanntlich. Dieser Art der Spekulation wollen wir vor dem Hintergrund der Wohnungsnot begegnen. Unser Abgeordneter Chris Kühn hat über den wissenschaftlichen Dienst des Bundestags angefragt, ob denn der Bauverpflichtung-Paragraph 176 Bundesbaugesetz dazu geeignet ist, diesen Misstand zu mildern. Die Antwort (Link im Antragstext) lässt gerade für Kommunen wie Tübingen hoffen. Wir wollen angesichts von Wohnungsnot, steigenden Baupreisen und dem ökologisch dringend gebotenen sparsamen Umgang mit Bauland die Stadt mit unserem Antrag auffordern, dieses Gesetz beispielhaft für Kommunen mit ähnlichen Voraussetzungen in Anwendung zu bringen. Das wird nicht zum wirtschaftlichen Schaden für Eigentümerinnen und Eigentümer sein. Für das Queck-Areal wurde ein bestehender Bebauungsplan aufgehoben. Seit mehreren Jahrzehnten liegt es ungenutzt in guter Lage in der Stadt. Mehrere hundert Menschen könnten dort längst wohnen. Es kann nun nicht sein, dass kleine Baulücken mit einer Baupflicht belegt werden sollen, so lange dieses Areal brach liegt. Deshalb im gleichen Antrag unser Punkt 3, „Queck-Areal“.

Antrag Bauverpflichtung vom 25. Mai 2018

 

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