Baugebot – Bauen und nicht spekulieren

Über 500 vorhandene, sofort bebaubare Baulücken gibt es in Tübingen. Die Eigentümer haben aber oft kein Interesse an der Stadtentwicklung und lassen die mit Steuermitteln geschaffenen Baumöglichkeiten teilweise schon seit Jahrzehnten ungenutzt. Daher muss die Stadt auf alternativen Flächen bauen, was viel teurer und ökologisch falsch ist. Eine etwaige Spekulation auf den Wertzuwachs von Boden sollte verhindert werden. Eigentum gilt es nicht nur zu schützen, es verpflichtet auch laut Grundgesetz Art.14 (2).Seit Jahren appelliert die Stadtverwaltung an Eigentümer diese Baulücken zu bebauen.

Deshalb haben wir im Mai 2018 folgendes beantragt

1. Die Stadt prüft bei jedem einzelnen Grundstück mit Baurecht, welche Schritte gegangen werden können, um dort eine Bauverpflichtung nach § 176 BauGB zu erlassen.

2. Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat regelmäßig, welche Fortschritte dabei erzielt wurden.

3. Die Stadtverwaltung berichtet zum aktuellen Sachstand der Entwicklung des Queck-Areals.

Hier der ganze Antrag 18_525-CJ-Bauverpflichtung

Die Stadtverwaltung wird jetzt aktiv, berichtet im Verwaltungsausschuß und schreibt Grundstücksbesitzer an.
525a:2018-Mobilisierung von Baulücken
Anschreiben der Stadtverwaltung an Grundstückeigentümer

 

 

 

 

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