In Tübingen ist Wohnraum knapp und teuer, trotz immenser Bautätigkeit innerorts. Flächen werden knapp. Aber noch immer gibt es rund 500 Baulücken in Tübingen. Aus verschiedensten Gründen.
Auch aus Spekulationsgründen. Dabei gibt es ein rechtliches Mittel damit diese Baulücken bebaut werden. Der Paragraph 176 Baugesetzbuch. Doch dieser Paragraph wurde noch nie angewendet.
Dieser soll jetzt perspektivisch angewendet werden wenn weitere Aufforderungen und Appelle an Grundstückseigentümer ergebnislos bleiben den „Eigentum verpflichtet“!
Herr Michael Rak, Ortsvorsteher von Unterjesingen und Gemeinderatskandidat der CDU, schreibt wirres Zeug in Form von mittlerweile drei Leserbriefen zum Baugebot. Und auch weitere Leserbriefe folgen.
Die AL/Grünen Stadträte Christian Mickeler, ebenfalls Unterjesingen, und Christoph Lederle geben Contra und versuchen Klarheit ins Thema zu bringen.
Leserbrief von Cristian Mickeler zu Baugebot und Herrn Rak vom 12. März 2019
Leserbrief von Christoph Lederle zu Baugebot und Herrn Rak vom 15. März 2019
Leserbrief von Christian Mickeler zu Baugebot und Herrn Bischoff vom 19. März 2019
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