von Krishna-Sara Helmle im Gemeinderat
Ich hab in den Nuller-Jahren in Freiburg studiert. Das Haus, in dem ich damals gewohnt habe, ist mittlerweile verkauft, abgerissen und durch einen schicken Neubau ersetzt worden. Damals gab es noch keine Milieuschutzsatzung in diesem Gebiet. Mittlerweile gibt es in Freiburg vier Gebiete, in denen eine solche Satzung gilt. Das fünfte wird gerade genau um die Straße herum geplant, in der ich gewohnt habe.
In der Tübinger Südstadt sieht es ganz ähnlich aus wie im beliebten Wohngebiet Wiehre in Freiburg: Eine große Anzahl von Gebäuden aus der vorletzten Jahrhundertwende, ergänzt durch Bauten aus den 50er und 60er Jahren, dazwischen der eine oder andere Neubau. Es gibt in beiden Vierteln viel Grün; eine gute Infrastruktur sowie die Nähe zur Innenstadt und die gute Verkehrsanbindung – all das steigert die Beliebtheit dieser Viertel.
Altbauten mit ihren hohen Decken und oft großzügigen Raumaufteilung sind bei vielen beliebt. Beim einen oder anderen Haus besteht aber auch ein gewisser Sanierungsbedarf.
Gerade hier lauert die Gefahr, dass die eigentlich ansässige Bevölkerung verdrängt wird, weil sie sich die Mieten in ihrem angestammten Viertel nicht mehr leisten kann. Das hat auch die Untersuchung der LPG Planungsgesellschaft ergeben. Sie benennt einige Kriterien, die zu einer Verdrängung führen können, z. B. wenn Wohngebäude abgerissen oder stark umgebaut werden, so dass aus Familienwohnungen WGs werden. Oder wenn Sanierungen dazu genutzt werden, eine sehr hochwertige Ausstattung einzubauen, für die dann die entsprechend hohe Miete verlangt wird.
Durch die Milieuschutzsatzung können wir genau das verhindern.
Wir können ein Stück weit nachvollziehen, dass einige im Gemeinderat die Satzung als einen zu tiefen Eingriff in die Eigentumsrechte empfinden. Wir von AL/Grüne gewichten aber stärker, dass Eigentum zur Verantwortung für das Gemeinwohl verpflichtet, wie es im Grundgesetz Art. 14 steht.
Wir von AL/Grüne finden den Vorschlag der Verwaltung sinnvoll. Denn dieser ermöglicht einerseits eine Kontrolle und Eindämmung, vermeidet aber auch ein Bürokratiemonster, das mehr kostet als es bringt. Energetische Sanierungen sind nach wie vor möglich, dadurch bleiben alte Gebäude erhalten und der CO2-Ausstoß wird gesenkt. Sehr gut finden wir auch, dass Maßnahmen, die die Barrierefreiheit fördern, nicht eingeschränkt werden.
Die Milieuschutzsatzung stellt damit ein städtebauliches Instrument dar, mit dem die Südstadt in ihrer sozialen Struktur erhalten bleibt und mit Augenmaß ökologisch weiterentwickelt werden kann. Wir stimmen gerne zu.
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