Berndt Rüdiger Paul meint in seinem Leserbrief,
„OB Palmer hat hier recht.“ Große und kleine Grundstückseigentümer, die freie Grundstücke in erschlossenen Wohngebieten besitzen und sie über viele Jahre unbebaut lassen, verhalten sich nicht entsprechend unserem Grundgesetz…
Hier der Leserbrief von Berndt R. Paul – 4. April 2018
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