von Manoah Kunze im Gemeinderat
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 und dem Grundsteuer-Reformgesetz 2019 hat Tübingen die Möglichkeit und Pflicht bekommen, die Grundsteuer neu zu erheben.
Für die bisherige Grundsteuer galt: Menschen mit Wohnungen oder wenig Grundeigentum wurden überproportional belastet. Besitzer großer Grundstücke dagegen zu wenig.
Mit dem jetzt beschlossenen neuen Hebesatz und einer neuen Lastenverteilung kann sich hier einer faireren Verteilung der Kosten angenähert werden. Menschen mit Wohnungen werden in der Regel weniger zahlen, Menschen mit großen Grundstücken mehr. Die Einnahmen durch diese Grundsteuer erfolgen aufkommensneutral (Grundsteuer B).
Zudem wird es finanziell sinnvoller, dicht und effizient zu bauen. Das ist durch die Wohnungslage in Tübingen notwendig.
Mit der neu geschaffenen Grundsteuer C können wir Grundstücke in den Fokus rücken, die baureif sind, aber nicht bebaut werden.
Das Potenzial für Innenverdichtung innerhalb der Stadt liegt immer noch bei acht Hektar. Da muss jetzt mehr Druck aufgebaut werden, diese Fläche für Wohnraum zu nutzen. Ein fiktives Beispiel: ein ca. 550m großes baureifes Grundstück in Lustnau wurde bisher mit etwa 290€ pro Jahr besteuert. Mit einem Verbleib bei der Grundsteuer B wären es in Zukunft ca. 1900€, mit der Grundsteuer C 3900€.
Wir als AL/Grüne unterstützten das, denn wir wollen alle Möglichkeiten nutzen, Wohnraum zu schaffen. Die Innenverdichtung steht dabei an erster Stelle, mit der Grundsteuer C haben wir ein sinnvolles Instrument dafür geschaffen.
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