Änderung der Parkgebührensatzung

von Christoph Lederle  – 16. Dezember 2021 im Gemeinderat

Eine Stadt, die kostenfreies Parken auf öffentlichen Flächen ermöglicht, subventioniert den privaten PKW-Verkehr. Diese Subventionierung, die aus Zeiten stammt, als städtische Grundstücke noch nicht so knapp und wertvoll waren, wie sie heute sind, verzerrt die Wettbewerbsbedingungen für die umweltfreundlichen Mobilitätsformen. Der Gemeinderat hat mit dem Klimaschutzprogramm beschlossen diese Subventionierung abzubauen und für die Nutzung von öffentlichen Flächen zum Parken stadtweit Gebühren zu erheben. 

Die Einbeziehung der nördlichen und östlichen Stadtteile in die Parkraumbewirtschaftung schafft auch eine gerechte Gleichbehandlung mit den schon bewirtschafteten Stadtteilen. Die zusätzlichen Gebühreneinnahmen sollen für Qualitätsverbesserungen und attraktive Ticketpreise beim TüBus eingesetzt werden. 

Wichtig ist uns aber auch, dass durch die Gebühren auf den ebenerdigen Parkplätzen die Motivation steigt die Autos in den Parkhäusern abzustellen, wodurch auf den Straßen mehr Platz frei wird, den wir Fußgänger:innen, spielenden Kindern und Radfahrer:innen zur Verfügung stellen können. 

Wir freuen uns, dass unser interfraktioneller Antrag erfolgreich sein wird. Mit diesen Korrekturen am  ursprünglichen Verwaltungsvorschlag erreichen wir, dass die Anwohner:innen bessere Chancen auf einen Parkplatz in Wohnungsnähe haben. So behalten Anwohnerparkausweise ihren Wert. Die Relation zwischen der Jahresgebühr für einen Anwohnerparkausweis und den sehr günstigen Tagestickets in der bisherigen Zone 4 wird damit auch zurecht gerückt. 

Unsere AL/Grüne-Fraktion stimmt dieser Klimaschutzmaßnahme zu.

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